Ermitteln Sie in Sekunden den Käufer- und Verkäuferanteil der Maklerprovision sowie Ihre gesamten Kaufnebenkosten – inklusive Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Aktuelle Sätze nach dem Teilungsgesetz 2020.
Marktüblicher Satz für Nordrhein-Westfalen. Wählen Sie unten Ihr Bundesland – oder stellen Sie über den Regler einen individuellen Satz ein.
Seit dem 23.12.2020 gilt: Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Die beauftragende Partei trägt mindestens die Hälfte.
In Nordrhein-Westfalen sind 3,57 % inkl. MwSt je Partei marktüblich – zusammen also 7,14 % des Kaufpreises. Die Höhe ist Verhandlungssache und wird vertraglich festgehalten.
Bei der Vermietung gilt seit 2015: Wer den Makler beauftragt, zahlt. Für Mieter sind maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt zulässig.
Neben der Maklerprovision sollten Käufer die weiteren Erwerbsnebenkosten einplanen: die Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5 %) sowie Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 %. In Summe liegen die Kaufnebenkosten in NRW häufig bei 11–12 % des Kaufpreises – ein Wert, den unser Rechner oben automatisch für Sie ermittelt.
Seit dem Teilungsgesetz vom 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Provision in der Regel zur Hälfte, sofern der Makler für beide Seiten tätig ist (Doppeltätigkeit). Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf höchstens die Hälfte der von ihr gezahlten Provision an die andere Partei weitergegeben werden.
In Nordrhein-Westfalen sind 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer je Partei marktüblich – also 7,14 % des Kaufpreises insgesamt. Die Provision ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Maklervertrag schriftlich festgehalten.
Die Maklerprovision wird fällig, wenn durch die Vermittlung des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt – üblicherweise mit der notariellen Beurkundung. Ohne erfolgreichen Abschluss entsteht kein Provisionsanspruch.
Neben der Maklerprovision fallen die Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5 %) sowie Notar- und Grundbuchkosten (zusammen rund 1,5 %) an. Insgesamt sollten Käufer in NRW mit etwa 11–12 % des Kaufpreises an Erwerbsnebenkosten rechnen.
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, zahlt dieser. Für Mieter sind maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer zulässig.
Nein. Unser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis marktüblicher Sätze. Die tatsächliche Provision sowie Notar- und Grundbuchkosten werden individuell vereinbart bzw. ermittelt. Gern erstellen wir Ihnen eine konkrete, kostenlose Einschätzung für Ihre Immobilie.