50.000 €3 Mio. €

Den steuerlichen Wert (Verkehrswert) Ihrer Immobilie ermitteln wir gern kostenlos – nutzen Sie auch unseren Wertrechner.

Freibeträge gelten je Schenkung/Erbfall und können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Geschätzte Steuer
4.000 €
auf den steuerpflichtigen Erwerb
Persönlicher Freibetrag
400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
100.000 €
Steuerklasse
I
Anzuwendender Steuersatz
11 %
Eine vereinfachte Schätzung ohne Berücksichtigung von Selbstnutzung, Nießbrauch oder Versorgungsfreibeträgen. Mit kluger Gestaltung lässt sich oft viel Steuer sparen.
Übertragung besprechen
Gut zu wissen

Freibeträge clever nutzen.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € und Geschwister oder nicht verwandte Personen 20.000 €. Diese Beträge gelten je Person und können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Ist das selbst genutzte Familienheim steuerfrei?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Das vom Ehepartner geerbte Familienheim bleibt steuerfrei, wenn es zehn Jahre selbst bewohnt wird. Auch für Kinder gibt es eine Befreiung bis 200 m² Wohnfläche. Dieser Rechner berücksichtigt diese Sonderfälle nicht.

Warum lohnt sich frühzeitige Planung?

Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, lässt sich durch gestaffelte Schenkungen über die Jahre erhebliche Steuer vermeiden. Wir arbeiten dabei eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen und ermitteln zuvor den korrekten Immobilienwert.

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